Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen haben sich mit ihren Förderinstitutionen auf ein gemeinsames Antrags- und Begutachtungsverfahren geeinigt. Anträge auf Forschungsförderung im Rehabilitationsforschungsnetzwerk NRW durchlaufen ein formelles Verfahren der Prüfung und Begutachtung durch das Netzwerk, Methodenzentren sowie Gutachterinnen und Gutachter.

Antragsverfahren

Für die Antragstellung auf Forschungsförderung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die Antragstellung ist ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail) möglich.

Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht. Diese wird bezüglich der Übereinstimmung mit den jeweiligen Forschungszielen und des möglichen Finanzierungsrahmens geprüft. In der zweiten Stufe werden die Antragstellenden zur Abgabe eines ausführlichen Antrags aufgefordert. Für Projektskizze und Langantrag liegen obligatorische Formulare bereit, die uns per E-Mail zugesandt werden. Die externe zweifache Begutachtung ist Standard.

Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt mit uns auf.

 

Projektskizze

Im Antragsverfahren wird zunächst eine kurzgefasste Projektskizze eingereicht. Neben einem aussagekräftigen Titel soll in dieser die Zielsetzung beschrieben werden, das Vorhaben kurz skizziert sowie der mögliche Finanzierungsbedarf darlegt werden.

Das Antragsformular mit Ausfüllhinweise kann hier heruntergeladen werden:

Projektskizze

Ausführlicher Langantrag

Falls die eingereichte Projektskizze ein positives Votum erhalten hat, werden die Antragsstellenden zur Ausarbeitung eines ausführlichen Projektantrags aufgefordert. In diesem soll das geplante Vorhaben ausführlich beschrieben werden. Darüberhinaus wird ein konkretes Konzept zur praktischen Umsetzung der Forschungsergebnisse erwartet.

Ausführlicher Antrag

Nebenbestimmungen

Beratung und Begutachtung

Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle bzw. zum Sekretariat aufzunehmen. Diese können bei Bedarf auch Beratungen methodischer oder fachlicher Art vermitteln. 

Den Antragstellenden wird empfohlen, sich auch über die Begutachtungskriterien zu informieren.

Die Begutachtungsformulare:

Beurteilungskriterien für Projektskizze

Beurteilungskriterien für Methodengutachten

Beurteilungskriterien für inhaltliche Gutachten

Datenschutz, Sozialdaten und Ethik

Datenschutz

Für Forschungsprojekte ist grundsätzlich ein Datenschutzkonzept notwendig. Dieses ist nach der Förderzusage vorzulegen. Im Langantrag sollten Aspekte des Datenschutzes kurz dargestellt werden.

Im Datenschutzkonzept wird der Umgang mit den zu erhebenden Daten festgelegt. Dies bezieht sich v. a. auf die Art der Daten, deren Herkunft und Umfang, die Erhebungzeitpunkte sowie Angaben zum Transfer der Daten und deren Verarbeitung und Sicherung. Ferner muss auch das Verfahren zum Informed Consent inkl. Teilnehmendeninformationen und Einwilligungserklärungen dargestellt werden. 

Einschlägige Rechtsgrundlage für Datenschutzkonzepte ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften und das SGB X.

Informationen hierzu finden Sie hier:

Datenschutzkonzept

Teilnehmendeninformation

Einwilligung

DSGVO

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf den Seiten der DRV Bund.

 

Sozialdaten

Sie möchten im Forschungsprojekt mit einer Klinik der DRV zusammenarbeiten oder Sie möchten Daten aus den Routinedaten einer DRV (z. B. Verlaufsdaten) nutzen? Dann müssen weitere gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Bei Daten von einem Sozialleistungsträger handelt es sich um Sozialdaten, deren Nutzung für Forschungszwecke grundsätzlich möglich ist.

Diese Nutzung von Sozialdaten für die Forschung ist an die Bedingungen des § 75 SGB X gebunden und bedarf einer Bewilligung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Dieses Verfahren kann mitunter erheblich Zeit beanspruchen und sollte bei der Studienplanung berücksichigt werden. Falls Sie für Ihre Studie Sozialdaten nutzen möchten, setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle bzw. dem Sekretariat in Verbindung.

 

Ethik

Forschungsprojekte, die durch das Netzwerk gefördert werden, bedürfen eines Votums einer Ethikkommission. Aus Erfahrung wissen wir, dass auch diese Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen können, die Sie bei der Studienplanung berücksichtigen sollten. Auch hier bitten wir Sie, frühzeitig Kontakt mit der Geschäftstelle bzw. dem Sekretariat aufzunehmen.